| 942 | Ibn `Abbas,, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Sa`d Ibn `Ubada bat den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, um einen Rat wegen einem Gelöbnis, das seine Mutter für eine Weihgabe leistete und dann starb, bevor sie es erfüllte. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Führ es an ihrer Stelle aus! | ||
| 943 | `Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot uns eines Tages das Gelöbnis zur Weihgabe und sagte: Eine Weihgabe bringt weder etwas zustande, noch schafft etwas Bestehendes ab. Weihgabe hat nur den Zweck, etwas von einem Geizigen herausholen. | ||
| 944 | Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Legt keine Gelöbnisse ab. Das Gelöbnis hilft nichts gegenüber der Vorherbestimmung. Es hat nur den Zweck, etwas von einem Geizig herauszuholen. | ||
| 945 | Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sah einen alten Mann, der sich an seine beiden Söhne anlehnte. Er sagte: Was ist los mit diesem? Sie sagten: Er hat (Allah) geweiht, (zur Ka`ba) zu Fuss zu gehen. Er sagte: Allah bedarf wahrlich der Selbstquälerei dieses Mannes nicht und befahl ihm zu reiten. | ||
| 946 | `Uqba Ibn `Amer, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Meine Schwester hat als Gelübde versprach, zur Ka`ba barfuss zu gehen. Dann befahl sie mir, den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, um ein Gutachten zu bitten. Ich bat ihn um ein Gutachten. Er sagte: Sie darf manchmal zu Fuss gehen und manchmal reiten. |