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.Kapitel 23 | Erbschaftsanteile |
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  923 Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen und der Ungläubige beerbt nicht den Muslim!  
  924 Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Erbschaftsanteile müssen ihren Anspruchsberechtigten abgegeben werden. Was danach übrigbleibt, gehört dem nächsten männlichen Verwandten.  
  925 Gabir Ibn `Abdillah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Ich war krank und der Gesandte Allahs, (Allahs Wohlgefallen auf ihm), und Abu Bakr statteten mir einen Krankenbesuch ab. Sie kamen zu mir zu Fuss, als ich bewusstlos da lag. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, wusch sich für das Gebet und goß das Wasser von ihm auf mich; da kam ich zu meinem Bewusstsein und sagte: O Gesandter Allahs, wie soll ich mit meinem Vermögen verfahren? Wie soll ich darüber entscheiden? Er gab mir keine Antwort, ( und diese blieb solange aus), bis der Koranvers über die Erbschaft offenbart wurde: Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: Allah belehrt euch über die Verwandten, die weder Kindern noch Eltern haben.  
  926 Al-Bara´, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der zuletzt offenbarte Koranvers ist: Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: Allah belehrt euch über die seitliche Verwandtschaft.  
  927 Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Als der verschuldet Tote dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gebracht wurde, fragte er zuerst: Hat der Tote genug Geld zur Begleichung seiner Schulden hinterlassen? Wenn ja, dann verrichtete er (der Prophet) für ihn das Totengebet oder er sagte: Verrichtet das Totengebet für deinen Bruder! Als Allah seinem Gesandten den Weg der Eroberungen öffnete, sagte er: Ich bin den Gläubiger näher als sich selbst. Wer verschuldet stirbt, werde ich seine Schulden zurückzahlen, selbst wenn der Tote Geld hinterlässt, dann geht das Geld zu seinen Erben.