Riyad us-Salihin
Erläuterungen
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267 Al-Qädi 'Iyäd erklärt: Der Prophet(s) pflegte Allahs immer zu gedenken. Wenn er(s) dies aus irgeneinem Grund nicht tun konnte, betrachtete er dies als Sünde und bat Alläh um Vergebung: Anm. des Übersetzers
268 Selbst das Überlaufen zum Feind, eine der sieben schwerwiegenden Sünden, kann Allah vergeben, wem Er will, die aufrichtige Reue vorausgesetzt : Anm. des Übersetzers
269 Anm. des Übersetzers: Der Prophet(s) pflegte beim Verlassen einer Sitzung zu erbitten: "0 Allah! Heilig bist Du, und aller Preis gebührt Dir! Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Dir gibt! Ich bitte Dich um Deine Verzeihung und wende mich Dir in Reue zu!": „ Subhänakallähumma wa BiHamdika! Asch-hadu alla Iläha illa Anta! Astaghfiruka wa atilbu ilaika!"
270 Vgl. Sura 2:282 dazu: Bavaria Verlag (Die Bedeutung des Qur ans) S. 121: Die Anweisung, dass zwei Frauen anstelle eines Mannes Zeugenschaft ablegen können, hat nichts mit den ethischen oder intellektuellen Fähigkeiten der Frau zu tun; sie ist vielmehr darauf zurückzuführen, dass Frauen in der Regel weniger vertraut sind mit Geschäftsvorgängen als Männer, wodurch es leichter geschehen kann, dass sie diesbezüglich einem Irrtum anheimfallen (Muhammad Asad). Zur praktischen Anwendung dieser Regelung in der islamischen Rechtsgeschichte siehe Anwar Ahmad Qadri: Islamit Jurisprudence in the Modem World, Lahore 1981
271 Dies ist ein heiliger Hadith; d.h. der Text stammt von dem Propheten(s), der mit eigenen Worten den Sinn der Offenbarung Allahs wiedergibt. Damit unterscheidet sich ein heiliger Hadith vom Wort Muhammads(s) bzw. prophetischem Hadith und von dem Wort Allahs - hocherhaben ist Er - nämlich dem Qur-,än: Anm. des Übersetzers
272 Vgl. Sura 2:222 und die jüdischen strengen Gesetze sowie die noch strengeren christlichen Gesetze diesbezüglich (Leviticus 15:19-21); dazu Bavaria Ver. (Die Bedeutung des QUI' Uns) S. 90
273 Vgl. Sura 44:54; 52:20; 55:72: 56:22
274 Anm. des Übersetzers: Das Wort (Ahlrin) bedeutet u.a. (einheimische) Bevölkerung; Bewohner, Einwohner; Familie; Familienangehörige, Angehörige; Leute; Sippe; Freunde, wird bis heute noch metonymisch für Ehefraue(n) gebraucht. Der berühmte vorislamische Dichter Asch-Schanfarä sagt zu seinem Stamm: Gesellen find ich außer euch, den Panther mit der Mähne, den Wolf den abgehärteten, die struppige Hyäne; Die Freunde, die ein anvertaut Geheimnis nicht verraten, und ihren Freund nicht geben preis für seine Freveltaten (F. Rückert: Hamäsa, Stuttgart 1846, B.1., S. 181)