| 1224 | Abu Huraira(r) berichtete: Der Prophet(s) hat gesagt: " Keiner von euch darf vor Beginn des Ramadäns einen Tag oder zwei Tage ( vorsorglich) fasten, außer einem, dessen (gewohnter) Fastentag auf den Tag vor dem Begitm des Monats Ramadän fällt, so soll er diesen einen Tag fasten" (Al-Bukhari und Muslim) | ||
| 1225 | Ibn 'Abbas(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) hat gesagt: " Fastet nicht unmittelbar vor Beginn des Monates Ramadän. Beginnt mit dem Fasten (des Ramadäns), sobald ihr dessen (Neumond) seht, und brecht das Fasten (des Ramadäns) erst, wenn ihr ihn wieder seht! Sollte (euch) die Sicht wegen Wolken nicht möglich sein, so vervollständigt (die Fastentage im Ramaclän) auf dreißig!" (At-Tirmidi, mit dem Kommentar: Ein guter bis starker Hadith) |
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| 1226 | Abu Huraira(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) hat gesagt: "Fastet nicht (während des Monates Schabän), wenn nur noch eine Hälfte übrig ist!" (At-Tirmidi, mit dem Kommentar: Ein guter bis starker Hadith) |
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| 1227 | Abul-Yaqzän ';iimmär Ibn Yässir(r) sagte: "Wer den Tag des Zweifels55 wissentlich fastet, hat Abul-Qäßirn(s) nicht gehorcht."56 (Abu Dawud, und At-Tirmidi mit dem Vermerk: Ein guter bis starke!. Hadith) |