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Riyad us-Salihin 41
Das Verbot, unmittelbar vor dem Ramadan bzw. ab Mitte Scha'ban zu fasten, mit Ausnahme von Fastenden, die zwei Tage hintereinander fasten oder von Fastenden, deren Gewohnheit ist, montags und donnerstags zu fasten
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  1224 Abu Huraira(r) berichtete: Der Prophet(s) hat gesagt: " Keiner von euch darf vor Beginn des Ramadäns einen Tag oder zwei Tage ( vorsorglich) fasten, außer einem, dessen (gewohnter) Fastentag auf den Tag vor dem Begitm des Monats Ramadän fällt, so soll er diesen einen Tag fasten" (Al-Bukhari und Muslim)  
  1225 Ibn 'Abbas(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) hat gesagt: " Fastet nicht unmittelbar vor Beginn des Monates Ramadän. Beginnt mit dem Fasten (des Ramadäns), sobald ihr dessen (Neumond) seht, und brecht das Fasten (des Ramadäns) erst, wenn ihr ihn wieder seht! Sollte (euch) die Sicht wegen Wolken nicht möglich sein, so vervollständigt (die Fastentage im Ramaclän) auf dreißig!"

(At-Tirmidi, mit dem Kommentar: Ein guter bis starker Hadith)
 
  1226 Abu Huraira(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) hat gesagt: "Fastet nicht (während des Monates Schabän), wenn nur noch eine Hälfte übrig ist!"

(At-Tirmidi, mit dem Kommentar: Ein guter bis starker Hadith)
 
  1227 Abul-Yaqzän ';iimmär Ibn Yässir(r) sagte: "Wer den Tag des Zweifels55 wissentlich fastet, hat Abul-Qäßirn(s) nicht gehorcht."56

(Abu Dawud, und At-Tirmidi mit dem Vermerk: Ein guter bis starke!. Hadith)