| 1110 | 'Äischa(r) berichtete: Nach dem Verrichten der zwei Rak'as ( Sunna) vor dem Fadschr-Gebet legte sich der Gesandte Allahs(s) gewöhnlich auf seine rechte Seite nieder. | ||
| 1111 | 'Äischa(r) berichtete: Der Prophet(s) hat gewöhnlich nach dem Nachtgebet noch elf Rak'as bis zum Fadschr-Gebetsruf verrichtet, nämlich jeweils zwei und zwei Rak'as, dann eine witr-Rak'a. Wenn der Ruf zum Fadschr-Gebet zu Ende war und der Rufer zu ihm kam, verrichtete er zwei kurze Rak'as (Sunna), dann legte er .sich auf seine rechte Seite nieder, bis der Muaddhin zu ihm wegen der Leitung des Gebetes kam. (Muslim) | ||
| 1112 | Abu Huraira(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) hat gesagt: "Wenn jemand von euch die zwei Rak'as (Sunna) des Fadschrs gebetet hat, soll er sich auf die rechte Seite niederlegen. (Abu Dawud, und At-Tirmidi mit guter Überlieferungskette und mit dem Veimerk: Ein guter bis starker Hadith.) |