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Riyad us-Salihin | Die tugendhaften Taten |
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 1. Die Vorzüge des Qur'anlesens
 2. Das Gebot, den Qur'an zu pflegen und die Warnung vor seiner Vernachlässigung
 3. Der Wunsch, den Qur'an mit schöner Stimme zu lesen und das Streben, die Rezitation der Leser mit schönen Stimmen zu hören und zu genießen
 4. Der Ansporn, bestimmte Suren und Verse zu lesen
 5. Die Versammlung zum Qur'an -rezitieren ist wünschenswert
 6. Die Vorzüge der Waschung zum Gebet
 7. Die Vorzüge des Gebetsrufes
 8. Die Vorzüge der Gebete
 9. Die Vorzüge der Morgen-und Nachmittagsgebete
11. Der Vorzug des Wartens auf das Gebet in der Moschee
12. Der Vorzug der Moscheen
13. Der Vorzug des Gemeinschaftsgebets
14. Das Anspornen, das Gemeinschaftsgebet in der Morgendämmerung und in der Nacht zu verrichten
15. Das Wachen über die Pflichtgebete und das ausdrückliche Verbot, sie zu vernachlässigen
16. Der Vorzug der ersten Reihe und die Anordnung, die Reihen gerade zu halten und lückenlos zu füllen
17. Die Vorzüge der neben den vorgeschriebenen Gebeten freiwillig verrichteten zusätzlichen Gebete und deren Anzahl
18. Das Unterstreichen der Wichtigkeit der zwei Rak'as vor dem Morgengebet
19. Die zwei kurzen Rak'as vor dem Fadschr-Gebet: Was man dabei rezitiert und wann sie verrichtet werden
20. Die Empfehlung, sich nach dem Verrichten der zwei Rak'as vor dem Fadschr-Gebet auf die rechte Seite zu legen, egal ob nachts das Tahadschud Gebet verrichtet worden ist oder nicht
21. Die Sunna-Rak'as des Mittagsgebetes
22. Die Sunna-Rak'as des Nachmittagsgebetes
23. Die Sunna-Rak'as vor und nach dem Abendgebet
24. Die Sunna-Rak'as vor und nach dem Nachtgebet
25. Die Sunna-Rak'as beim Freitagsgebet
26. Es ist zu empfehlen, die freiwilligen Gebete zu Hause zu verrichten und den Platz nach jedem obligatorischen Gebet zu wechseln oder beide Gebete durch Sprechen zu trennen
27. Das Anspornen, das Witr-Gebet (Spätnachtgebet) als sichere Sunna zu verrichten und dessen überlieferte Zeit
28. Die Vorzüge des Vormittagsgebetes, Anzahl seiner Rak'as und das Anspornen, es regelmäßig zu verrichten
29. Die Zulässigkeit, das Vormittagsgebet in der Zeit vom Sonnenaufgang bis zum späten Vormittag zu verrichten; besser wäre allerdings dessen Verrichten in der größten Hitze, bevor die Sonne ihren Höchststand erreicht hat
30. Der Ansporn, beim Betreten der Moschee zu irgendeiner Zeit, zwei Rak'as noch vor dem Hinsetzen zu beten, egal ob es sich jetzt um die Begrüßung der Moschee, das Pflichtgebet, die Sunna oder etwas anderes handelt
31. Das Gutheißen, zwei Rak'as nach der Waschung zu beten
32. Die Vortrefflichkeit des Freitags(gebets): Obligatorische Teilnahme, Baden, Parfüm benutzen, rechtzeitig in der Moschee zu sein, Bittgebet, Lobpreisen des Propheten(s), Stunde des Erhörens und häufiges Gedenken Allahs nach Beendigung des Freitagsgebets
33. Das Gutheißen, sich vor Allah für sichtbare Gaben oder das Abwenden von Unheil niederzuwerfen
34. Der Vorrang des freiwilligen Gebetes in der Nacht (Tahadschud)
35. Das Gutheißen des (besonderen) Gebetes im Ramadan; gemeint ist das Tarawih-Gebet
36. Der Vorrang des Qiam-Gebetes in der Lailatul- Qadr (Nacht der Bestimmung)
37. Der Vorzug des Benutzens eines Miswaks (oder Zahnbürste)
38. Die gesetzliche Pflichtabgabe (Zakat) deren Vorrang und diesbezügliche Bestimmungen
39. Die Pflicht des Fastens im Ramadan. Der Vorrang des Fastens und dessen Bestimmungen
40. Das großzügige Spenden und das Verrichten von Wohltaten während des Ramadans mehr als sonst und die nochmalige Steigerung in seinen letzten zehn Tagen
41. Das Verbot, unmittelbar vor dem Ramadan bzw. ab Mitte Scha'ban zu fasten, mit Ausnahme von Fastenden, die zwei Tage hintereinander fasten oder von Fastenden, deren Gewohnheit ist, montags und donnerstags zu fasten
42. Das Bittgebet beim Erblicken des Neumondes
43. Die Vortrefflichkeit des Sahur-Frühstücks und dessen Späteinnehmen, solange man sicher ist, dass dies vor dem Tagesanbruch geschieht
44. Die Vortrefflichkeit, das Fasten rechtzeitig zu brechen; was man zum Fastenbrechen einnimmt und was man nach dem Fastenbrechen sagt
45. Die Ermahnung des Fastenden, seine Zunge zu hüten, seine Glieder von Übertretungen fernzuhalten und sich nicht an Streitereien u.ä. zu beteiligen
46. Fragen bezüglich des Fastens
47. Die Vortrefflichkeit des Fastens in den Monaten Al-Muharram, Scha'ban und in den heiligen Monaten
48. Die Vortrefflichkeit, in den ersten Tagen des 12. Monats Dhul-Hidscha zu fasten und gute Taten zu verrichten
49. Die Vortrefflichkeit des Fastens am Tag von Arafat, sowie am 9. und am 10. des Monats Al Muharram
50. Die Vorzüglichkeit, sechs Tage im Schauwal (10. Monat des islamischen Kalenders) zu fasten
51. Die Vorzüglichkeit des Fastens am Montag und am Donnerstag
52. Die Vorzüglichkeit, in jedem Monat drei Tage zu fasten
53. Die Vortrefflichkeit desjenigen, der einen Fastenden mit Essen für das Fastenbrechen versorgt und die Vortrefflichkeit des Fastenden als Gastgeber und die Fürbitte des Gastes für den einladenden Gastgeber

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