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Riyad us-Salihin 53
Die Vortrefflichkeit desjenigen, der einen Fastenden mit Essen für das Fastenbrechen versorgt und die Vortrefflichkeit des Fastenden als Gastgeber und die Fürbitte des Gastes für den einladenden Gastgeber
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  1265 Zaid Ibn Khälid Al-Juhaniy(r) berichtete: Der Prophet(s) hat gesagt: „Wer einen Fastenden mit Essen zum Fastenbrechen versorgt, dem wird der gleiche Lohn des Fastenden berechnet, ohne jegliche Minderung des Lohnes für den Fastenden."

(At-Tirmidi, mit dem Vermerk: Ein guter bis starker Hadith)
 
  1266 Umm 'Umära Al-Ansariya(r) berichtete, dass der Prophet(s) sie besuchte, da bot sie ihm Essen an. Er sagte zu ihr: „Iss mit!" Sie erwiderte: „Ich faste." Da sagte Er(s): „Die Engel beten für den Fastenden, solange man bei ihm isst, bis man mit dem Essen fertig ist." Sie berichtete, Er(s) habe vielleicht gesagt: «bis man satt ist.»

(At-Tirmidi, mit dem Vermerk. Ein guter Hadith)
 
  1267 Anas(r) berichtete: Der Prophet(s) besuchte Sa'd Ibn ' Ubäda(r), da bot dieser ihm Brot und Olivenöl an. Nachdem der Prophet(s) gegessen hatte, bat er: „Mögen die Fastenden bei euch ihr Fasten brechen und mögen die Rechtschaffenden eure Speisen verzehren und mögen die Engel für euch beten!"

(Abu Dawud, mit einer guten Überlieferungskette)