| 1128 | Zaid Ibn Thabit(r) berichtete: Der Prophet(s) hat gesagt: " Ihr Leute! Verrichtet euer Gebet zu Hause, denn das beste Gebet ist das, welches zu Hause verrichtet wird, sofern es sich nicht um ein obligatorisches Gebet handelt!" (Al-Bukhari und Muslim) | ||
| 1129 | Ibn 'Umar(r) berichtete: Der Prophet(s) hat gesagt: " Verrichtet manche eurer Gebete in euren Häusern, und macht sie (die Häuser) nicht zu Gräbern." (Al-Bukhari und Muslim) | ||
| 1130 | Dschabir(r) berichtete: Allahs GesandtEr(s) hat gesagt: " Wenn einer von euch in der Moschee das Gebet verrichtet hat, soll er manche (freiwilligen) Gebete zu Hause beten, denn durch seine Gebete wird Allah dem Haus Gutes tun." (Muslim) | ||
| 1131 | 'Umar Ibn 'Atä(r) berichtete, dass Näfi' Ibn Dschubair(r) ihn zu As-Sib, dem Neffen Namirs(r) sandte, um ihn nach einer Anweisung des Mu'awiya(r) an ihn zu fragen. As-Säib sagte: "Es stimmt, ich verrichtete das Freitagsgebet mit ihm zusammen in der NischeN. Als der Imam das Gebet beendete, erhob ich mich und vollzog die zwei Rak'as (Sunna). Als sich Muäwiya zurückzog, ließ er mich zu sich kommen und sprach: "Tue so etwas nicht wieder! Wenn du das Dschum'a-Gebet vollzogen hast, dann verrichte anschließend kein Gebet, ohne vorher mit jemandem gesprochen zu haben oder dass du die Moschee verlassen hast, denn der Gesandte Allahs(s) hat uns angewiesen, keine Gebete nachein ander ununterbrochen zu verrichten, ohne zwischen ihnen (mit jemandem) gesprochen oder die Moschee verlassen zu haben." (Muslim) |