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Riyad us-Salihin 98
Die Untersagung des Verrichtens der Notdurft an Stellen, wo Menschen verkehren bzw. sich aufhalten, wie an Wasserquellen u.ä.
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  1771 Allah - erhaben ist Er - spricht: »Und diejenigen, die den gläubigen Männern und Frauen Ungemach zufügen, ohne dass sie etwas begangen haben, laden gewisslich (die Schuld) der Verleumdung und offenkundige Sünde auf sich.« (33:58)

Abu Huraira(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Hütet euch vor den beiden Verdammten!" Man fragte: "Was sind die beiden Verdammten?" Er(s) sagte: „Wer sich auf öffentlichen Wegen oder an schattigen Raststätten der Leute erleichtert.«(Muslim)