| 748 | Ibn Abbas (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Wenn jemand von euch gegessen hat, soll er seine Finger nicht abwischen, bis er sie abgeleckt hat. (Al-Bukhari und Muslim) | ||
| 749 | Ka'b ibn Malik (r) berichtet: Ich habe den Gesandten Allahs (s) mit drei Fingern essen gesehen, und wenn er (mit dem Essen) fertig war, pflegte er sie abzulecken. (Muslim) | ||
| 750 | Hadith 750 ist eine Wiederholung von Hadith Nr. 164 | ||
| 751 | Hadith 751 ist in Hadith Nr. 164 enthalten. | ||
| 752 | Hadith 752 ist in Hadith Nr. 164 enthalten. | ||
| 753 | Anas (r) berichtet: Der Gesandte Allahs (s) pflegte beim Essen seine drei Finger abzulecken und zu sagen: "Wenn einem von euch ein Bissen (auf den Boden) fällt, soll er ihn aufheben, ihn von Staub etc. reinigen und ihn essen, und ihn nicht dem Satan lassen." Und er empfahl uns, die Schüssel abzulecken, und sagte: "Ihr wisst nicht, in welchem Teil der Speise Segen steckt." (Muslim) | ||
| 754 | Said ibn al-Harith (r) befragte Dschabir (r) über die rituelle Waschung (fürs Gebet), nachdem man Gekochtes zu sich genommen hat. Er antwortete: "Nein! Zu Lebzeiten des Propheten (s) bekamen wir selten solches Essen, und wenn wir etwas davon bekamen, hatten wir keine Tücher (um uns abzuwischen), außer unseren Händen, Unterarmen und Füßen (womit wir uns abwischten). Dann beteten wir, ohne extra eine Gebetswaschung vorzunehmen." (Al-Bukhari) |