| 870 | Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht: "Oh die ihr glaubt! Betretet nicht Häuser, die nicht die euren sind, ehe ihr um Erlaubnis gebeten und seine Bewohner begrüßt habt..." (24:27) Und wenn die Kinder unter euch die Geschlechtsreife erreicht haben, dann sollen sie um Einlass bitten, genauso, wie die vor ihnen um Erlaubnis gebeten haben..." (24:59) Abu Musa al-Asch'ari (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Die Erlaubnis (einzutreten) soll dreimal erfragt werden. Entweder wird sie gewährt, oder du sollst zurückkehren." (Al-Bukhari und Muslim) |
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| 871 | Sahl ibn Sa'd (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Die Erlaubnis zu erfragen ist euch wegen des Blicks (in die Privatsphäre) vorgeschrieben." (Al-Bukhari und Muslim) | ||
| 872 | Rib'i ibn Hiräsch (r) berichtet: Ein Mann aus dem Amir-Stamm erzählte uns, dass er (einmal) den Propheten (s) um Erlaubnis bat (einzutreten), als dieser im Haus war, indem er fragte: "Darf ich eintreten?" Da sagte der Gesandte Allahs (s) zu seinem Diener: "Geh und lehre ihn, wie man um Erlaubnis bittet, und sag ihm, dass er sagen soll: 'As-salamu alaikum, darf ich hereinkommen?'" Der Mann hörte dies und sagte: "As-salamu alaikum, darf ich hereinkommen?" Der Prophet (s) erlaubte ihm dann einzutreten, und er kam herein. (Abu Dawud) Dieser Hadith ist zuverlässig überliefert (isnad sahih). |
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| 873 | Kilda ibn al-Hanbal (r) berichtet: Eines Tages besuchte ich den Propheten (s), und betrat (seine Wohnung) ohne ihn zu grüßen. Daraufhin sagte der Prophet (s): "Geh zurück und sprich: 'As-salamu alaikum, darf ich eintreten." (Abu Dawud und At-Tirmidhi) Nach At-Tirmidhi ist dies ein guter Hadith (hasari). |