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Riyad us-Salihin 1
Die Pflicht der Wallfahrt und deren Vorrang
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  1271 Allah - erhaben ist Er - spricht: "Und die Wallfahrt zu diesem Haus67 ist den Menschen eine Pflicht vor Allah, sofern es ihnen möglich ist. Wer aber Ihm dies verweigert, so ist Allah auf die Welten nicht angewiesen." (3:97)

Ibn 'Umar(r) berichtete: Der Gesandte Allahs hat gesagt: " Der Islam basiert auf fünf (Grundeckpfeilern): Dem Glaubensbekenntnis -«Es gibt keinen Gott außer Allah, und Muhammad ist der Gesandte Allahs»-, dem Verrichten des Gebetes, dem Entrichten der Zekah ( gesetzlichen Abgabe), der Wallfahrt zum Hause, und dem Fasten im Ramadan." (Al-Bukhari und Muslim)
 
  1272 Abu Huraira(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) hielt uns eine Predigt, in der er sagte: "Ihr Menschen! Die Hadsch (Wallfahrt) wurde euch vorgeschrieben, also vollzieht sie!" Ein Mann fragte ihn: "0 Gesandter Allahs! In jedem Jahr?" Der Prophet(s) schwieg, bis der Mann dies dreimal fragte, dann sprach Er(s): "Wenn ich "ja" gesagt hätte, wäre auch dies euch auferlegt, und diese (Pflicht) hätte man nicht (jährlich) erfüllen können." Dann fuhr er fort: "Bedrängt mich nicht (mit solchen Fragen), solange ich euch (in Ruhe) lasse, denn die (Völker) vor euch gingen zu Grunde wegen ihrer vielen Fragen. Also wenn ich etwas anordne, so sollt ihr davon erfüllen, was euch möglich ist, und wenn ich euch etwas verbiete, dann unterlasst es auch." (Muslim)  
  1273 Abu Huraira(r) berichtete: Man fragte den Propheten(s): " Welches ist die beste Tat?" Er erwiderte: "Der Glaube an Allah und Seinen Gesandten." Man fragte weiter: "Und was ist die zweitbeste Tat?" Er sagte: "Der Einsatz für die Sache Allahs." Man fragte: "Und was kommt danach?" Er sagte: "Die pflichtgemäß verrichtete Wallfahrt (nach Mekka) " (Al-Bukhari und Muslim)  
  1274 Abu Huraira(r) berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs(s) sagen: "Wer die Hadsch vollzieht und (währenddessen) nichts Anstößiges redet und tut, der kehrt wie neugeboren (nach Hause) zurück." ( Al-Bukhari und Muslim)  
  1275 Abu Huraira(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) hat gesagt: "Die 'Umra (kleine Wallfahrt) ist eine Sühne für die Vergehen, die zwischen ihr und der vorangegangenen 'Umra begangenen wurden. Und der Lohn für die vollständig und vorschriftsgemäß vollzogene Hadsch ( große Wallfahrt) ist nichts Geringeres als (der Einzug ins) Paradies." (Al-Bukhari und Muslim)  
  1276 'Äischa(r) berichtete: Ich sagte zum Gesandten Allahs(s): "0 Gesandter Allahs, wir dachten, der Einsatz für die Sache Allahs wäre das beste aller Taten! Sollen wir nicht in diesem Sinne unser Möglichstes tun?" Er erwiderte: "Der beste Einsatz für die Sache Allahs ist die vorschriftgemäß und vollständig vollzogene Wallfahrt." (Al-Bukhari)  
  1277 'Äischa(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) hat gesagt:"Es gibt keinen Tag, an dem Allah so viele Seiner Diener von der Hölle befreit, wie am Tag von 'Arafa." (Muslim)  
  1278 Ibn 'Abbas(r) berichtete: Der Prophet(s) hat gesagt: "Eine ' Umra während des (Monates) Ramadan ist gleichbedeutend mit einer Wallfahrt", oder Er(s) habe gesagt: "wie eine Wallfahrt mit mir zusammen." (Al-Bukhari und Muslim)  
  1279 Ibn 'Abbas(r) berichtete: Eine Frau sagte zum Gesandten Allahs(s): "Allahs vorgeschriebene Pflicht bezüglich der Wallfahrt wurde angeordnet, als mein Vater schon ein alter Mann war und nicht mehr fest im Sattel sitzen konnte. Kann ich an seiner Stelle die Wallfahrt verrichten?" Er antwortete: ja, du darfst.68 (Al-Bukhari und Muslim)  
  1280 Lagit Ibn 'Ämir(r) kam zum Propheten(s) und sagte: "Mein Vater ist ein betagter Mann, und er kann weder die Hadsch noch die 'Umra verrichten, und die Strapazen der Reise kann er nicht aushalten." Er(s) antwortete: "Verrichte für ihn die Hadsch und die 'Umra!"

(Abu Dawud und At-Tirmidi, mit dem Vermerk: Ein guter bis starker Hadith)
 
  1281 As-Sä ib Ibn Yazid(r) berichtete: "Man nahm mich mit zur Pilgerfahrt mit dem Gesandten Allahs(s) bei seiner Abschiedspilgerfahrt. Damals war ich sieben Jahre alt." (Al-Bukhari)  
  1282 Ibn 'Abbas(r) berichtete: Der Prophet(s) begegnete einem Reiterzug in Rauh, da fragte er: "Was für Leute seid ihr?" Sie erwiderten: "Die Muslime! Wer bist du?" Er(s) sagte: "Der Gesandte Allahs!" Daraufhin hob eine Frau (von ihnen) einen Jungen hoch und fragte: "Zählt die Pilgerfahrt für diesen auch?" Er entgegnete: "Ja, und du bekommst auch dafür einen Lohn." (Muslim)  
  1283 Anas(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) vollzog die Hadsch auf einem Reittier, welches gleichzeitig mit seinem Proviant beladen war.69 (Al-Bukhari)  
  1284 Ibn 'Abbas(r) berichtete: "Iikäz , Mijanna und pul-Majäz° waren Handelsmärkte vor dem Islam (in der Jähiliya). Nach dem Islam fürchtete man, sich schuldig zu machen durch Handelsgeschäfte während der Pilgerzeiten, deshalb wurde offenbart: "Es ist keine Sünde, dass ihr Gewinn von eurem Herrn begehrt..." (2:198) (Al-Bukhari)  
    67 Anm. des Üb. Das Haus "Ka'ba" in der heiligen Moschee zu Mekka (historisch im Tal Bakka).

68 Anm. des Üb.: Der vollständige Text lautet: "Al-Fadl Ibn 'Abbus war hinter dem Propheten(s) auf (seinem Reittier) aufgesessen, als eine Frau vom Stamm Khath'am zu ihnen trat, um mit dem Propheten(s) zu sprechen). Al-Fadl musterte die Frau, und sie betrachtete ihn, da befahl ihm der Prophet(s), sich von ihr abzuwenden. Darauf sagte die Frau zum Gesandten Allns(s). Er(s) antwortete: "Ja!" Dies geschah während der Abschiedswallfahrt."

69 Anm. des Üb.: ZUmila ist ein Tier als Lastträger. Die Bescheidenheit des Propheten(s) wird dadurch hier ausgedrückt.