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Riyad us-Salihin 6a
Verbot für Männer, Seide zu tragen und darauf zu sitzen oder sich zu legen, und Erlaubnis für Frauen, Seide zu tragen
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  804 Umar ibn al-Khattab (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Tragt keine Seide, denn wer sie in dieser Welt trägt, wird sie nicht im Jenseits tragen." (Al-Bukhari und Muslim)  
  805 Umar ibn al-Khattab (r) überliefert, dass er den Gesandten Allahs (s) sagen hörte: "Gewiss hat derjenige, der Seide trägt, keinen Anteil (am Paradies)." (Al-Bukhari und Muslim)

In der Version von Al-Bukhari heißt es: "... keinen Anteil am Jenseits."
 
  806 Anas (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Wer im Diesseits Seide trägt, trägt sie nicht im Jenseits." (Al-Bukhari und Muslim)  
  807 Ali (r) berichtet, dass er den Gesandten Allahs (s) sah, als er (s) ein Stück Seide in seine rechte Hand nahm und ein Stück Gold in seine linke, und sagte: "Diese zwei Dinge sind für die Männer meiner Gemeinde (Umma) verboten." (Abu Dawud)

Die Überlieferung dieses Hadithes ist gut belegt (isnad hasan).
 
  808 Abu Musa al-Asch'ari (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Das Tragen von Seide und Gold ist den Männern meiner Gemeinde {Umma) verboten; doch ist es den Frauen erlaubt." (At-Tirmidhi)

Dies ist ein guter und gesunder Hadith {hasan sahih).
 
  809 Hudhaifa (r) berichtet, dass der Prophet (s) verboten hat, dass wir aus Gefäßen trinken oder essen, die aus Gold oder Silber gemacht sind, und Kleidung aus Seide oder Seidenbrokat tragen oder darauf sitzen. (Al-Bukhari)