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Riyad us-Salihin 2
Erlaubnis, auf dem Rücken zu liegen und die Beine übereinander zuschlagen, sofern man nicht befürchtet, dabei seine Blöße zu zeigen, und Erlaubnis, sich im Schneidersitz oder in Hockstellung zu setzen
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  820 Abdullah ibn Yazid (r) berichtet, dass er den Gesandten Allahs (s) flach auf seinem Rücken in der Moschee liegen sah, einen Fuß über dem anderen." (Al-Bukhari und Muslim)  
  821 Dschabir ibn Samura (r) berichtet: Der Prophet (s) pflegte nach Verrichtung des Morgengebets (im Schneidersitz) an seinem Platz sitzen zu bleiben, bis die Sonne aufging." (Abu Dawud und andere)

Dies ist ein gesunder Hadith (sahih).
 
  822 Ibn Umar (r) berichtet, dass er den Gesandten Allahs (s) im Hofe der Ka'ba hocken sah. Ibn Umar demonstrierte die Hockstellung, wobei er die angewinkelten Beine mit den Armen umfasste und die Hände aufeinanderlegte. (Al-Bukhari)  
  823 Qaila bint Makhrama (r) berichtet folgendes: "Einmal sah ich den Propheten (s) in Hockstellung sitzen. Als ich bemerkte, wie der Gesandte Allahs (s) so in dieser Stellung vertieft da saß, begann ich, furchtsam zu zittern." (Abu Dawud und At-Tirmidhi)  
  824 Asch-Scharid ibn Suwaid (r) überliefert: Einmal kam der Gesandte Allahs (s) bei mir vorbei, als ich gerade da saß, mit meiner linken Hand auf dem Rücken und auf den rechten Handballen gestützt. Da sagte er: "Sitzt du wie die Leute, die den Zorn Allahs verdienen?" (Abu Dawud)

Dieser Hadith ist zuverlässig überliefert (isnad sahih).