| 1551 | Abu Zaid Thabit, Sohn des Ad-Dahhak Al-AnsUri(r) einer der Gefährten der Ar-Ridwan-Huldigung17°- berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Wer (auch) bei einem anderen Glauben als der Islam absichtlich einen falschen Eid leistet, der ist so wie er sagt (d.h. Lügner). Wer sich mit einem Gegenstand tötet, wird am Tage der Auferstehung mit jenem gepeinigt. Kein Mensch darf ein Gelübde geloben von etwas was er nicht besitzt, und das Verfluchen eines GläubLen ist genauso wie dessen Ermordung." (Al-Bukhari und Muslim) | ||
| 1552 | Abu Huraira(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Ein rechtschaffener Mensch soll nicht Flüche und Verwünschungen aussprechen." (Muslim) | ||
| 1553 | Abud-Dardä(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Die Verflucher werden weder Fürsprecher noch Zeugen am Jüngsten Tag sein." (Muslim) | ||
| 1554 | Samura Ibn Jundub(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Ihr sollt euch einander nicht verwünschen, weder mit Allahs Fluch noch mit Seinem Zorn oder mit dem Höllenfeuer!" (Abu Däwiid und At-Tirmidi, mit dem Kommentar: Ein guter bis starker Hadith) |
||
| 1555 | Ibn Mass'ild(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Der Gläubige ist kein Verleumdner, kein Verflucher, kein Schamloser und keiner der unzüchtig ist." (At-Tirmidi, mit dem Kommentar: Ein guter Hadith) |
||
| 1556 | Abud-Dardä(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Wenn der Knecht (Allahs) einen Fluch ausstößt, steigt der Fluch zum Himmel auf, doch die Tore des Himmels werden dagegen geschlossen; so steigt er dann zur Erde nieder, doch ihre Tore werden dagegen geschlossen. So wendet er sich nach rechts und nach links, und wenn er dort keinen Ausweg (Rechtsfertigungsgrund) findet, sucht er das Verfluchungsobjekt auf und haftet an ihm, falls es diesen verdient hat. | ||
| 1557 | 'Imrän Ibn-ul-Husain(r) berichtete: „Während der Gesandte ansonsten kehrt er zum Verflucher selbst zurück." (Abu Däwüd)Stamm der Ansar, die auf einer Kamelin ritt, sich so sehr über das Tier Allahs(s) unterwegs auf einer Reise war, passierte es, dass eine Frau vom ärgerte, dass sie es verfluchte. Als der Gesandte Allahs(s) dies hörte, sagte Er(s): »Nehmt der Kamelin ihre Ladung ab und lasst sie laufen, denn sie ist verflucht worden.« 'Imrän berichtete weiter: „Als sehe ich sie jetzt vor mir unter den Leuten treibend, doch keiner achtet auf sie." (Muslim) | ||
| 1558 | Abu Barza Nadla Ibn 'Ubaid Al-Aslami(r) berichtete: „Während eine junge Frau eine mit Gegenständen des Stammes beladene Kamelstute ritt, sah sie den Propheten(s) (in Begleitung) kommen Da der Bergpass für sie alle eng wurde, beschimpfte sie ihre Kamelin und sprach: „Hail( ) 0 Allah, vefluche sie!". Daraufhin sagte der Prophete(s): »Eine mit Fluch verwünschte Kamelstute soll uns nicht begleiten!« ( Muslim) Der Verfasser (Imäm An-Nawawi) vermerkt: „Wisse, dass der Sinn dieses Hadith problematisch erscheinen könnte, wobei es kein Problem hier gibt. Gemeint ist, dass jene Kamelstute sie nicht begleiten sollte, nicht verboten ist aber, sie zu verkaufen, zu schlachten und zu reiten in Abwesenheit des Propheten(s). Alldies und das übrige Verhalten (mit Tieren) ist erlaubt zu betreiben außer der Begleitung des Propheten(s). Da all dies erlaubt war und nur etwas davon verboten wurde, bleibt das Übrige unberührt, wie es war. Und Allah weiß es am besten." |