| 1615 | Allah- erhaben ist Er - spricht: »Diejenigen, die Wucherzins verschlingen, stehen nicht anders da als einer, den der Satan schlagend bearbeitet durch Besessenheit. Dies, weil sie sagen: »Handel ist gleich dem Zinsnehmen«, während Allah doch Handel erlaubt und Zinsnehmen verbietet. Wer nun eine Ermahnung von seinem Herrn bekommt und sich enthält, dem soll das Vergangene verbleiben; und seine Sache ist bei Allah. Diejenigen, die es wieder tun, das sind die Gefährten des Feuers, und in ihm werden sie ewiglich verweilen Allah wischt den Wucher aus, und mehrt die Abgaben. Und Allah liebt keinen undankbaren (und) ungläubigen Erzsünder. 0 die ihr glaubt, fürchtet Allah und lassetim den Rest des Wuchers fahren, so ihr gläubig seid.« (2:275-278) Diesbezüglich gibt es viele bekannte Hadithe in den Sahih-Büchern, (Hadith-Nr. 1614) Ibn Maslid(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) den Verzehrer des Wuchers und denjenigen, der ihm Wucher gibt185 verflucht hat. (Muslim) |