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Riyad us-Salihin 96
Das ausdrückliche Verbot der Flucht des Sklaven vor seinem Herrn
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  1768 Jarir(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Wenn ein Sklave, wer auch immer er sei, seinem Herrn entflieht, dem wird kein Schutz gewährt. " (Muslim)  
  1769 Jarir(r) berichtete, dass der Prophet(s) gesagt hat: „Wenn ein Sklave seinem Herrn entflieht, werden seine Gebete nicht angenommen." (Muslim)

In einer anderen Überlieferung steht: „dann ist er vom Islam abgefallen "