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Riyad us-Salihin 8
Das erlaubte Lügen
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  1547 Der Verfasser (hnIVIn Nawawi) sagt: Obwohl das Lügen grundsätzlich verboten ist, ist es in manchen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zulässig. Solche Fälle habe ich in meinem Buch „Das Gedenken Allahs" erläutert. Kurz gefasst: Reden ist ein Mittel zum Verwirklichen der Absichten. So ist es verboten, ein lobenswertes Ziel durch Lügen zu erreichen, solange man es ohne zu lügen verwirklichen kann Ist dieses Ziel nur durch Lügen zu erreichen, so ist das Lügen hier erlaubt. Ist das Erreichen jenes Zieles zulässig, dann ist das Lügen diesbezüglich zulässig. Ist das Erreichen jenes Zieles notwendig, dann ist das Lügen hier notwendig; z.B.: Wenn sich ein Muslim vor einem Tyrannen versteckt, weil dieser ihn töten oder ihm sein verstecktes Geld rauben will, so muss jeder danach gefragte Mensch lügen, um ihn zu schonen Auch wenn er ein anvertrautes Gut bewahrt, welches ein Tyrann nehmen will, so hat er zu lügen, in dem er dieses versteckt. Die beste Vorsichtsmaßnahme in all diesen Fällen ist, dass er sich der Zweideutigkeit (Tauriya) bedient. Dies bedeutet, dass er Worte verwendet, die für ihn persönlich einen wahrhaften Vorsatz darstellen, wobei sie nach äusserlichem Kontext und nach dem Verständnis des Gesprächspartners gelogen sind. Selbst wenn er sich der Zweideutigkeit bzw. Verheimlichung nicht bedient, in dem er eine glatte Lüge ausgesprochen hat, so ist dies in so einem Fall keine Sünde.

Die Gelehrten argumentierten über das erlaubte Lügen in so einem Fall mit dem von der Tochter des Propheten(s) Umm Kulthüm(r) überlieferten Hadi Sie(r) berichtete, dass sie den Gesandten Allahs(s) sagen hörte: „Es ist derjenige kein Lügner, der zwischen den Menschen Frieden und Versöhnung stiftet, in dem er das Gute mitteilt oder das Gute sagt." (Al-Bukhari und Muslim)

Imam Muslim fügt hinzu: Umm Kulthrim sagte: „Ich hörte ihn(s) nie solche (Unwahrheit) erlauben, außer in dreierlei Fällen, nämlich im Krieg, in der Versöhnung zwischen den Menschen und beim intimen Gespräch des Ehemannes mit seiner Frau und der Ehefrau mit ihrem Ehemann."

Kapitel 262: Sich ernsthaft von dem vergewissern, was man hört und was man weitererzählt

All ih -erhaben ist Er-spricht: "Und verfolge nicht das, wovon du keine Kenntnis hast; (denn wahrlich der Gehörsinn, der Gesichtssinn und das Gemüt, sie werden alle zur Rechenschaft gezogen) (17:36)

»Kein Wort bringt er (der Mensch) hervor, ohne dass neben ihm ein wachsamer Wächter ist« (50:18)

Abu Huraira(r) berichtete: Der Prophet(s) hat gesagt: „Es ist Grund genug einen Menschen als Lügner zu bezeichnen, der jedes Wort, das er hört, weitererzählt.“168 (Muslim)
 
  1548 Samura(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) hat gesagt: „Wer von mir etwas berichtet, wobei er es als falsch ansieht, gehört zu den Lügnern." (Muslim)  
  1549 Asmä(r) berichtete: Eine Frau sprach zum Propheten(s): „0 Gesandter Allahs! Ich habe eine Nebenfrau: Ist es für mich eine Sünde so zu tun, als bekämeI69 ich von meinem Mann mehr (Gaben) als er mir in der Tat gibt?" Daraufhin sagte der Prophet(s): „Derjenige, der vorgibt, etwas (in Fülle) bekommen zu haben, ohne dass er es tatsächlich bekam, ist wie derjenige, der zwei Kleider der Falschheit trägt."(Al-Bukhari und Muslim)

Kommentar des Verfassers: Al-Mutaschabbi' ist derjenige, der die Sättigung zeigt, wobei er nicht satt ist; gemeint ist das Vortäuschen einer Tugend, welche nicht vorhanden ist. Der Träger zweier Falschheitskleider ist der Scheinheilige, der die Leute betrügt, indem er die Entsagung oder die Gelehrtheit oder den Reichtum vortäuscht, um etwas zu erreichen, wobei er über diese Eigenschaften nicht verfügt. Diesbezüglich gibt es verschiedene Auslegungen, aber Allah allein weiß es am besten.