| 1712 | Ibn Mastd(r) berichtete, dass der Prophet(s) gesagt hat : „Wer schwört, um das Velinögen eines Muslims zu Unrecht zu bekommen, wird Allah begegnen, und Er ist zornig über ihn", dann rezitierte uns der Gesandte Allahs(s) die Bestätigung dafür aus dem Buch Allahs -mächtig und erhaben ist Er - : »Wahrlich, jene, die das Bündnis mit Allah und ihre Eidschwüre um einen geringen Preis verkaufen, die haben keinen Anteil am Jenseits, und Allah wird weder zu ihnen sprechen noch auf sie blicken am Tage der Auferstehung, noch wird Er sie läutern, und ihnen wird schmerzliche Strafe zuteil.« (3:77) (Al-Bukhari und Muslim) | ||
| 1713 | Abu Umäma Iyas ibn Tha'laba Al-Härithi(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Wer sich das Recht eines Muslims durch seinen Eid aneignet, dem hat Allah die Hölle vorgeschrieben und das Paradies verboten." Da fragte ein Mann: „Auch wenn es eine geringfügige Sache wäre, o Gesandter Allahs?" Er(s) sagte: „Sogar wenn es ein Hölzchen Arak wäre."2°4 (Muslim) | ||
| 1714 | 'Abdullah ibn 'Amr ibn-ul-'Äs(r) berichtete, dass der Prophet(s) gesagt hat: „Die allerschlimmsten Vergehen sind: Allah Teilhaber an Seiner Göttlichkeit beigesellen, das (absichtliche) Vergessen der Pflicht den Eltern gegenüber, das Töten eines Menschen (ohne triftigen Grund) und der Meineid." (Al-Bukhari) In einer anderen Überlieferung steht: Ein Beduine kam zum Propheten(s) und fragte: „0 Gesandter Allahs, was sind die allerschlimmsten Vergehen?" Er(s) antwortete: „Allah Teilhaber an Seiner Göttlichkeit beigesellen." Er fragte: „Und was noch?" Er(s) antwortete: „Der Meineid." Ich sagte: „Was ist der Meineid?" Er(s) antwortete: "Wer sich das Recht eines Muslims aneignet."(d.h. durch einen falschen Eid). |