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Riyad us-Salihin 10
Das strenge Verbot, ein falsches Zeugnis abzulegen
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  1550 Allah - erhaben ist Er - spricht: »..und meidet falsche Aussagen!« (22:30)

»Und verfolge nicht das, wovon du keine Kenntnis hast..« (17:36)

»Kein Wort bringt er (der Mensch) hervor, ohne dass neben ihm ein wachsamer Wächter ist.« (50:18)

»Wahrlich, dein Herr ist auf der Wacht.« (89:14)

»Und diejenigen, die nicht Falsches bezeugen...«

(25:72) Abu Bakra(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) sagte zu uns: „Soll ich euch die übelsten Sünden nennen'?" Wir sagten: „Aber bitte, o Gesandter Alleis!" Er sagte: „Allah jemanden beigesellen und die Pflichtvergessenheit den Eltern gegenüber." Er(s) lag leicht geneigt, dann richtete er sich auf und sagte: „Und vor allem das falsche Zeugnis!" Er(s) wiederholte diesen Satz so oft, dass wir wünschten, er möge aufhören! (Al-Bukhari und Muslim)