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Riyad us-Salihin 29
Das Verbot der Grausamkeit dem Sklaven, dem Reittier, der Frau und dem Kind gegenüber
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  1600 Allah-erhaben ist Er - spricht: »..Und (erweist) Güte den beiden Eltern, den Verwandten, den Waisen und den Bedürftigen, dem anverwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten an der Seite und dem Sohn des Weges'8° und denen, die eure Rechte besitzen. Wahrlich Allah liebt nicht die Stolzen, die Prahler.« (4:36)

('Abdullah) ibn 'Umar(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Eine Frau wurde (schmerz/ichst) bestraft wegen einer Katze, die sie eingesperrt hatte bis sie starb. Deswegen kam sie in die Hölle, denn weder gab sie ihr zu essen und zu trinken, noch ließ sie sie laufen, um vom Getier der Erde zu fressen." (Al-Bukhari und Muslim)
 
  1601 'Abdullah ibn 'Umar(r) berichtete, dass er einmal an einigen Jugendlichen aus dem Stamm Quraisch vorbeiging, die einen Vogel als Zielscheibe nahmen und ihn mit Pfeilen beschossen. Der Vogelbesitzer bekam (im gegenseitigen Einvernehmen) jeden ihrer verfehlten Pfeile. Als sie Ibn 'Umar sahen, gingen sie auseinander. Daraufhin sagte er: „Wer hat dieses (Verbrechen) begangen? Möge Allä.h diesen Täter verdammen. Wahrlich der Gesandte Allahs(s) verfluchte denjenigen, der ein Lebewesen als Zielscheibe missbraucht." (Al-Bukhari und Muslim)  
  1602 Anas(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) verboten hat, dass man die Tiere verhungern lässt. (Al-Bukhari und Muslim)  
  1603 Abu 'Ali Suwaid ibn Muqrin(r) berichtete: Ich erlebte, als einer der siebenköpfigen Nachkommenschaft des Muqrin, mit einer nur einzigen Sklavin, wie der jüngste von uns sie einmal ohrfeigte. Daraufhin befahl uns der Gesandte Allahs(s), sie freizulassen. ( Muslim)

In einer anderen Version: der siebente unter meinen Geschwistern
 
  1604 Abu Mased Al-Badri(r) berichtete: Während ich einen jungen Sklaven auspeitschte, hörte ich eine Stimme hinter mir: „Wisse, Aha Mastid!", aber ich konnte die Stimme vor Zorn nicht verstehen. Als der Sprechende näher kam, erkannte ich den Gesandten Allahs(s), da sagte er: „Wisse, Abä Mastid, dass Allah mehr Macht über dich hat, als du über diesen Diener!" Daraufhin versprach ich, dass ich nie wieder einen Slaven auspeitschen würde. ( Muslim)

In einer anderen Version von Muslim steht: und die Peitsche fiel aus meiner Hand aus Ehrfurch vor ihm. Eine andere Version von Muslim fügt hinzu: Daraufhin sagte ich: „0 Gesandter Allahs! Nun lasse ich ihn frei um Allahs willen." Er(s) erwiderte: „Wahrlich hättest du dies nicht getan, hätte das Höllenfeuer dich versengt".
 
  1605 Ibn 'Umar(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Wer auch immer seinen Sklaven wegen einer nicht begangenen strafbaren Sünde schlägt oder ohrfeigt, muss ihn als Sühne dafür freilassen." (Muslim)  
  1606 Hischäm ibn Hakim ibn Hizäm(r) berichtete, dass er in Damaskus bei einigen Nichtarabern vorbeikam, die in der Sonne gefoltert wurden und auf deren Köpfe Öl gegossen wurde. Auf seine Frage danach, wurde geantwortet, dass dies wegen des Nichtentrichtens der Grundsteuer sei - und in einer anderen Version wegen der Kopfsteuer -, da sagte Hischätn: Ich bezeuge, dass ich den Gesandten Allahs(s) hören sagte: „Allah wird diejenigen, die die Menschen auf Erden foltern, foltern lassen." Danach erschien er vor dem Herrscher und berichtete ihm davon, so ordnete dieser ihre Freilassung an. (Muslim)  
  1607 Ibn 'Abbas(r) berichtete: Als ein an der Stirn mit einem Brandzeichen versehener Esel an dem Gesandten Allahs(s) vorbeiging, verabscheute er dies, und sagte: „Bei Allah, ich würde ihn nur am äußersten Fleck im Gesicht brandmarken". So ließ Ibn 'Abbas seinen Esel an der oberste Stelle der Hinterbeine brandmarken, und damit war er der Erste, der diese Stelle der Hinterbeine brandmarken ließ. (Muslim)  
  1608 Ibn 'Abbas(r) berichtete auch: Als ein an der Stirn mit einem Brandzeichen versehener Esel am Propheten(s) vorbeiging, sagte er: „Möge Allah denjenigen, der ihn brandmarken ließ, verfluchen!" (Muslim)

In einer anderen Version von Muslim auch, verbot der Gesandte Allahs(s) das Schlagen ins Gesicht und das Brandmarken im Gesicht eines Tieres.