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Riyad us-Salihin 42
Das Verbot des Qaza', d.h. des Rasierens eines Teiles des Kopfes, wobei einige Haarbüschel stehen gelassen werden und die Erlaubnis für Männer, nicht aber für Frauen, sich den Kopf zu rasieren
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  1638 Ibn 'Umar(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) die Qaza'-Frisur verboten hat. (Al-Bukhari und Muslim)  
  1639 Ibn 'Umar berichtete: Der Gesandte Allahs(s) sah einen Knaben, dessen Haare teils rasiert und teils nicht rasiert waren. Er verbot solch eine Frisur und sagte: „Schneidet das Ganze oder lasst das Ganze!" ( Abu Dawud, mit einer starken Überlieferungskette gemäß der Kriterien der beiden Imäme Al-Bukhari und Muslim)  
  1640 'Abdullah ibn Ja'far(r) berichtete, dass der Prophet(s) den Familienmitgliedern des Ja'far(r) drei Tage Zeit gab, dann kam er zu ihnen und sagte: „Ab heute hört ihr auf, meinen (verstorbenen) Bruder zu beweinen." Dann sagt er: „Bringt mir die Kinder meines Bruders!" ' Abdullah(r) berichtete: Man brachte uns zu ihm, wobei wir wie Küken aussahen. Er sagte: „Holt mir den Friseur!" So befahl Er(s) ihm, uns die Köpfe zu rasieren.

(Abu Dawud, mit einer starken Überlieferungskette gemäß der Kriterien der beiden Imäme Al-Bukhari und Muslim)
 
  1641 'Ali(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) der Frau verboten hat, ihren Kopf zu rasieren. (An-Nassä i)