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Riyad us-Salihin 60
Das Verbot des Schneidens von Haaren und Nägeln während der ersten zehn Tage von Dhul Hidscha, für denjenigen, der ein Opfertier schlachten will, bevor er es geopfert hat
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  1706 Umm Salama(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Wer ein Schlachttier schlachten will, soll dies erledigen. Wenn der Neumond des Dul-Hidscha erscheint, dann soll er weder Haare noch Nägel kürzen, bis er (das Tier) geopfert hat." (Muslim)