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Riyad us-Salihin 27
Das Verbot, die Verbindung untereinander für mehr als drei Tage abzubrechen, außer im Falle von Ketzerei und Unsittlichkeit
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  1591 Allah - erhaben ist Er - spricht: »Die Gläubigen sind gewiss Brüder; so stiftet Frieden unter euren beiden Brüdern und fürchtet Allah, auf dass euch Barmherzigkeit erwiesen werde.« (49:10)

»..und helfet einander nicht in Sünde und Übertretung.. « (5:2)

Anas(r) berichtete, dass der Prophet(s) gesagt hat: „Ihr sollt euch nicht gegenseitig hassen, nicht beneiden, nicht einander den Rücken zukehren und nicht einander boykottieren, und seid Diener Allahs in ( wahrer) Bruderschaft zueinander! Es ist nicht zulässig, dass ein Muslim seine Beziehung zu seinem Glaubensbruder für einen längeren Zeitraum als drei Nächte abbricht." (Al-Bukhari und Muslim)

(Vgl. Nr. 1567)
 
  1592 Abu Aiyab(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Es ist nicht zulässig, dass ein Muslim seinen Glaubensbruder länger als drei Nächte lang meidet: Wenn sie einander begegnen, schaut jeder zur Seite. Und der Bessere der beiden ist der, der den anderen zuerst wieder grüßt." (Al-Bukhari und Muslim)  
  1593 Abu Huraira(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Die Werke (der Menschen) werden jeden Montag und jeden Donnerstag (Allah) unterbreitet, so wird jedem Diener, der Allah nichts zur Seite setzt, vergeben, außer jenem, der Streit mit seinem Glaubensbruder hat. Es wird gerufen: „Gewährt diesen beiden Aufschub, bis sie sich versöhnen." (Muslim)  
  1594 Jabir(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Der Teufel hat keine Hoffnung mehr, dass er auf der Arabischen Halbinsel von den Dienern Gottes angebetet wird, aber er hat Hoffnung, sie gegeneinander aufzuhetzen zu können." (Muslim)  
  1595 Abu Huraira(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Dem Muslim ist es nicht erlaubt, seinen Glaubensbruder länger als drei Nächte lang zu meiden. Wer dies tut und währenddessen stirbt, kommt in die Hölle."

(Abu Dawiäd, mit einer (starken) Überlieferungskette nach den Kriterien von Al-Bukhari und Muslim)
 
  1596 Abu Khiräsch Hadrad ibn Abi Hadrad Al-Aslami - oder As-Sulami(r), ein Gefährter des Propheten(s) - berichtete, dass er den Propheten(s) sagen hörte: „Wer seinen Glaubensbruder ein Jahr lang meidet, begeht eine Sünde, als hätte er ihn ermordet."

(Abu Dawud, mit einer starken Überlieferungskette)
 
  1597 Abu Huraira(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: "Einem Gläubigen ist es nicht erlaubt, einen Gläubigen länger als drei Nächte lang zu boykottieren. Nach der dritten Nacht soll er ihn aufsuchen und grüßen. Erwidert dieser den Gruß, so sind beide am Lohn beteiligt. Erwidert er den Gruß nicht, so trägt er allein die Schuld, während sich der Grüßende von der Boykottschuld erlöst hat."

(Abu Däwird, mit einer guten Überlieferungskette, mit dem Vermerk: Wenn der Boykott um Allahs willen ist, dann ist das eine andere Sache..)