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Riyad us-Salihin 30
Das Verbot, ein anderes Lebewesen mit Feuer zu züchtigen, und sei es eine Ameise oder ähnliches Getier
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  1609 Abu Huraira(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) sandte uns auf eine Mission und sagte: „Wenn ihr die beiden Soundso und Soundso - zwei Männer aus dem Stamme Quraisch - fmdet, dann verbrennt sie!". Als wir aber gehen wollten, sagte der Gesandte Allahs(s): „Ich hatte euch befohlen, die beiden Soundso und Soundso zu verbrennen, aber keiner außer Allah darf mit dem Feuer strafen, also tötet sie nur, falls ihr sie erwischt." (Al-Bukhari)  
  1610 Ibn Maslid(r) berichtete: Wir waren mit dem Gesandten Allahs(s) auf einer Reise zusammen. Während er sich zurückzog, um seine Notdurft zu verrichten, entdeckten wir ein brütendes Rothuhnisi mit seinen zwei Küken, und wir nahmen uns die Küken. So begann das Rothuhn mit den Flügeln (über uns) zu flattern. Als der Prophet(s) eintraf, sagte er: „Wer hat diesen Vogel unglücklich gemacht und ihn seiner Küken beraubt? Gebt ihm seine Küken zurück!" Als er einmal sah, dass wir einen Ameisenhügel verbrannten, fragte er: „Wer hat dies getan?" Wir sagten: „Wir!" Er erwiderte: „Keiner darf mit dem Feuer foltern, außer dem allmächtigen Herrn des Feuers."

(Abu D-awrid, mit einer starken Überlieferungskette)