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Riyad us-Salihin 111
Das Verbot des Gebrauchs von Gold- und Silbergefäßen für Essen, Trinken, rituelle Reinigung und Waschung usw.
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  1795 Umm Salama(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs gesagt hat: „Derjenige, der aus Silbergefäßen trinkt, der schluckt das Feuer der Hölle hinunter." (Al-Bukhari und Muslim)

In einer Überlieferung Muslims steht: „Derjenige, der aus Gold- oder Silbergefäßen isst oder trinkt,"
 
  1796 Hudaifa(r) berichtete: Der Prophet(s) hat uns verboten, Seiden- und Seidenbrokatkleidung zu tragen und aus Gold- oder Silbergefäßen zu trinken, und er sagte: „Diese (Güter) sind für sie (die nichtMuslimischen Männer) in dieser Welt, und sie sind für euch im Jenseits bestimmt." (Al-Bukhari und Muslim)

In einer Überlieferung der beiden Hadith-Sammlungen Al-Bukharis und Muslims berichtet Hudaifa(r): Ich hörte den Gesandten AllUhs(s) sagen: „Ihr sollt weder Seide und Seidenbrokat tragen, noch aus Gold- und Silbergefäßen trinken oder essen!"
 
  1797 Anas Ibn Sirin berichtete: Ich war zusammen mit Anas Ibn Malik(r) bei Zarathustriern226, als man ihm Faludaj227 auf einer Silberschale servierte, da aß er sie nicht. Daraufhin - auf Anweisung - wurde ihm diese Speise auf einer Khalang-Schale228 serviert, da aß er sie. ( Al-Baihaqi, mit einer guten Überlieferungskette)