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Riyad us-Salihin 47
Das Verbot, ins Bett zu gehen, wenn offenes Feuer bzw. eine Öllampe usw. in der Wohnung brennt
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  1652 Ibn Umar(r) berichtete, dass der Prophet(s) gesagt hat: „Lasset kein Feuer in euren Häusern brennen, wenn ihr schlaft." ( Al-Bukhari und Muslim)  
  1653 Abu Müsa Al-Asch'ari(r) berichtete: Ein Haus in Madina brannte nachts mit samt seinen Bewohnern nieder. Als man dem Gesandten Allahs(s) davon erzählte, sagte er: „Wahrlich dieses Feuer ist ein Feind für euch, also löscht es, wenn ihr schlafen geht. (Al-Bukhari und Muslim)  
  1654 Jabir(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Deckt die Essgefäße zu, verschnürt die Wasserschläuche, schließt die Türe ab, und löscht die Öllampen aus, denn der Satan löst keine verschnürten Wasserschläuche, öffnet keine (verschlossenen) Türen. und deckt keinen Behälter auf. Findet man nichts außer einem Zweig, so soll er ihn auf den Behälter quer legen und den Namen Allahs erwähnen; denn eine Maus könnte den Docht mit sich ziehen und die Hausbewohner in Brand setzen." (Muslim)