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Riyad us-Salihin 23
Das Verbot des Betruges und des Schwindelns
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  1579 Allah - erhaben ist Er - spricht:
»Und diejenigen, die gläubigen Männern und Frauen ungerechterweise Ungemach zufügen, laden auf sich Verleumdung und offenkundige Sünde.« (33:58)

Abu Huraira(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Wer die Waffen gegen uns erhebt, gehört nicht zu uns: und wer uns betrügt, gehört nicht zu uns."

In einer anderen Überlieferung sagte Abu Huraira(r): Der Gesandte Allahs(s) war unterwegs, da sah er einen Haufen Getreide (zum Verkauf). Als er seine Hand hineinsteckte, wurden seine Finger nass. Er sprach: „0 Inhaber der Essware! Was ist das?" Er erwiderte: „0 Gesandter Allahs! Der Regen hat sie durchnässt." Er(s) sagte: „Du hättest es obendrauf legen sollen, dass die Leute es auch sehen können. Wer uns betrügt, gehört nicht zu uns."
 
  1580 Abu Huraira(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Überbietet euch nicht gegenseitig!"(Vgl. 1570)

(Al-Bukhari und Muslim)
 
  1581 Ibn 'Umar(r) berichtete, dass der Prophet(s) die gegenseitige Überbietung verboten hat.(Al-Bukhari und Muslim)  
  1582 Ibn 'Umar(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Ein Mann klagte bei dem Gesandten Allahs(s), dass man ihn bei Geschäftabwicklungen oft betrüge. Daraufhin sagte Er(s): „Du sollst dem Handelspartner dabei sagen: Der Betrug ist ausgeschlossen." (Al-Bukhari und Muslim)  
  1583 Abu Huraira(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Wer die Ehefrau oder den Diener eines Menschen verdirbt, zählt nicht zu uns." (Abu Dawild)