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Riyad us-Salihin 14
Das Verbot, Verstorbene ungerechterweise und ohne legitimen Grund zu beleidigen
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  1564 Dieser legitime Grund ist die Warnung, dem Verstorbenen nachzuahmen in seiner Neuerung und Lasterhaftigkeit usw. Diesbezüglich wurden die koranische Aya und die Überlieferungen im vorigen Kapitel erwähnt.

'Äischa(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Beleidigt die Toten nicht, denn sie sind schon bei dem, was sie getan haben." (Al-Bukhari)