| 1770 | Allah- erhaben ist Er - spricht: »Die Hure und den Hurer, geißelt jeden von beiden mit hundert Hieben, und nicht soll euch Mitleid erfassen zuwider dem Urteil Allahs, so ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag..." (24:2) 'Äischa(r) berichtete: „Die Quraisch waren in großer Sorge um eine Frau aus (dem Stamme) MakhzUm213. die sich eines Diebstahls schuldig gemacht hatte. Sie sagten: „Wer könnte beim Gesandten Allahs(s) ein Wort für sie einlegen?" Man erwiderte: „Wer dürfte dies wagen, außer Usama ibn Zaid, dem Liebling des Gesandten Allahs(s) ?" Als Usama ihn daraufhin ansprach, sagte der Gesandte Allahs(s) : „Du legst Fürsprache ein in einem Fall, der nach der gesetzlichen Strafe Allahs zu behandeln ist?!" Darauf erhob Er(s) sich, wandte sich den Versammelten zu und sagte: „Ihr Leute! Die Menschen, die vor euch gelebt haben, sind zu Grunde gegangen, weil sie wahrlich bei dem vornehmen Menschen, der einen Diebstahl begangen hattte, von einer Bestrafung absahen, während sie den Schwachen wegen desselben Delikts bestraften! Ich schwöre bei Allah , Wenn F—atima, die Tochter Muhammads, sich eines Diebstahls schuldig machen würde, so würde ich ihr die Hand abschlagen (lassen)!" ( Al-Bukhari und Muslim) In einer anderen Überlieferung steht: „da erblasste das Gesicht des Gesandten Allahs(s) und er sagte: „Du legst Fürsprache ein in einem Fall, der nach der gesetzlichen Strafe Allahs zu handeln ist?!" Darauf bat Usama: „Würdest du Allah für mich um Vergebung bitten, o Gesandter Allahs ?" Danach befahl Er(s) (das Urteil zu vollstrecken), so wurde ihr die Hand abgeschlagen." |