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Riyad us-Salihin 93
Die Untersagung des Dauerfastens, indem man zwei Tage oder mehr fastet, ohne dazwischen zu essen oder zu trinken
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  1764 Abu Huraira(r) und 'Äischa(r) berichteten, dass der Prophet(s) das Dauerfasten verboten hat. ( Al-Bukhari und Muslim)  
  1765 Ibn 'Umar(r) berichtete, dass der Gesandte Alrahs(s) das Dauerfasten verboten hat. Als man zu ihm sagte: „Aber du fastest ununterbrochen!" erwiderte er: „Ich bin nicht wie ihr, denn ich werde genährt und getränkt! `211

(Al-Bukhari und Muslim, wobei die Überlieferung oben die von Bukhari ist)