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Riyad us-Salihin 110
Die Untersagung des Mitnehmens des Mushafs beim Reisen in die Länder der Ungläubigen, wenn befürchtet wird, dass er in die Hände des Feindes fallen könnte
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  1794 Ibn Umar(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs verboten hat, den Koran mitzunehmen, wenn man in die Länder der Ungläubigen reist. (Al-Bukhari und Muslim)