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Riyad us-Salihin 58
Die Untersagung des Moscheenbesuches für den der Knoblauch, Zwiebeln, Lauch o.ä. gegessen hat, außer wenn es unumgänglich ist
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  1701 Ibn 'Umar(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat : „Wer von dieser Pflanze gegessen hat - er meinte den Knoblauch -, soll sich ja nicht unserer Moschee nähern!" (Al-Bukhari und Muslim)

In einer Überlieferung Muslims steht: „... unseren Moscheen..."
 
  1702 Anas(r) berichtete, dass der Prophet(s) gesagt hat : „Wer von dieser Pflanzen gegessen hat, soll sich ja nicht uns nähern und mit uns gemeinsam beten!" (Al-Bukhari und Muslim)  
  1703 Jäbir(r) berichtete, dass der Prophet(s) gesagt hat : „Wer Knoblauch oder Zwiebeln gegessen hat, soll sich von uns - oder von unserer Moschee - fernhalten!" (Al-Bukhari und Muslim)

In einer Überlieferung Muslims steht: „Wer Knoblauch oder Zwiebeln oder Schnittlauch gegessen hat, soll sich von uns - oder von unserer Moschee - fernhalten, denn die Engel empfinden Übelkeit vor dem, was der Mensch als Übelkeit empfindet."
 
  1704 Umar ibn-ul-Khattäb(r) sagte in einer seinerFreitagspredigten: „Dann esst ihr zwei Pflanzen, die ich nichts anders als abscheulich finde: Knoblauch und Zwiebeln. Ich habe gewiss gesehen, wie der Gesandte Allahs(s) befahl, denjenigen, der danach roch, von der ( Propheten-) Moschee zu entfernen und bis zum (Friedhof-) Al-Baj zu bringen. Darum soll derjenige, der sie isst, sie vorher durch Kochen unschädlich machen!" (Muslim)