| 1707 | Ibn 'Umar(r) berichtete, dass der Prophet(s) gesagt hat: „Allah verbietet euch, bei euren Eltern zu schwören. Wer (unbedingt) schwören will, soll bei Allah schwören, oder er hat zu schweigen!" (Al Bukhari und Muslim) In einer Überlieferung Bukharis steht: „Wer (unbedingt) schwören will, soll nur bei Allah schwören, oder er hat sich nicht zu äußern!" |
||
| 1708 | 'Abd-ur-Rahmän ibn Samura(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat : „Schwört weder bei den Göttern noch bei euren Eltern!" (Muslim) Der Verfasser erklärt: Die Tawäghi ist der Plural von Täghia, d.h. die Götzen, wie es indem Hadith steht: „Dies ist der Täghiatu Daus" d.h. der Götze und der Abgott des Stammes Daus. Es steht bei anderen Überlieferern außer Muslim Tawäghit Pl. von Taghrn., d.h. der Satan und der Götze. |
||
| 1709 | Buraida(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Wer bei Amäna (der Verantwortung Allah gegenüber) schwört, gehört nicht zu uns" (Ein starker Hadith, von Abu Däwud mit starker Überlieferungskette) |
||
| 1710 | Buraida(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat : „Wer schwört, dass er dem Islam nicht angehörtm, ist so wie er sagt, falls er (in seinem Schwur) gelogen hat, und wenn er die Wahrheit gesagt hat, dann wird er nicht unversehrt zum Islam zurückkehren." ( Abu Däwrid) | ||
| 1711 | Ibn 'Umar(r) berichtete, dass er einen Man sagen hörte: „Nein, bei der Ka'ba!", daraufhin sagte Ibn 'Umar zu ihm: „Schwöre nicht bei (etwas od. jemandem) außer Allah, denn ich hörte den Gesandten Allahs(s) sagen : »Wer bei (etwas od. jemandem) außer Allä.h schwört, der ist vom Islam abgefallen - oder der hat Allah jemanden beigesellt.«" (At-Tirmidi, mit dem Vermerk: Ein guter Hadith) Einige Gelehrte erklärten, dass die Äußerung Ibn 'Umars »der ist vom Islam abgefallen, oder der hat Allah jemanden zur Seite beigesellt«, das schwere Ausmaß betont, analog zu einem anderen Hadith: „Augendienerei ist Polytheismus." |