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Riyad us-Salihin 49
Die Unzulässigkeit der Totenklage, des Sich- selbst-ins-Gesicht-Schlagens, des Kleiderzerreißens, des Auszupfens oder des Abrasierens der Haare und des Wehklagens
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  1657 'Umar ibn-ul-KhattUb(r) berichtete, dass der Prophet(s) gesagt hat: „Der Tote wird in seinem Grabe gestraft, wegen der Wehklage über ihn." (Al-Bukhari und Muslim)

In einer anderen Version steht: „solange man über ihn Wehklagen erhebt."
 
  1658 Ibn Mas'ud(r) berichtete, dass der Gesandte AllNhs gesagt hat: „Zu uns gehört keiner, der sich ohrfeigt, sein Kleid zerreißt, und die Wehklagen der Jähiliya (der vorislamischen Heiden) heraufbeschwört." ( Al-Bukhari und Muslim)  
  1659 Abu Burada(r) berichtete: Als Abu Musa erkrankte und bewußtlos war und sein Kopf im Schoß seiner Frau lag, begann sie laute Wehklagen zu erheben, was er nicht verhindern konnte. Als er zu sich kam, sagte er: „Ich habe nichts zu schaffen mit dem, was der Gesandte Alleis verabscheut hat. Wahrlich, der Gesandte Allahs(s) verabscheute diejenige, die laute Wehklagen erhebt oder diejenige, die sich den Kopf" rasiert, oder die sich das Kleid zerreißt." (A1-Bukhari und Muslim)  
  1660 Al-Mughira ibn Schu'ba(r) berichtete: Ich hörten den Gesandten Allahs(s) sagen: „Wer mit Wehklagen beweint wird, wird am Tage der Auferstehung gestraft." (Al-Bukhari und Muslim)  
  1661 Um Atiya - Nusaiba bzw. Nasiba -(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) nahm uns bei unserem Treueid ab, dass wir das Wehklagen unterlassen würden."195 (Al-Bukhari und Muslim)  
  1662 An-Nu'män ibn Baschir(r) berichtete: Als Abdullah ibn Rawäha(r) bewusstlos lag, begann seine weinende Schwester lautes Wehklagen, wie »0 mein (Schutz)-Berg! 0 Soundso! 0 Soundso« zu erheben und seine Vorzüge und ihren Verlust zu betonen. Als er zu sich kam, sagte er zu ihr: „Was auch immer du (über mich) sagtest, ich wurde danach gefragt: „Bist du wirklich so ?!" (Al-Bukhari)  
  1663 Ibn 'Umar(r) berichtete: Sa'd ibn lUbada(r) erkrankte, da besuchte ihn der Gesandte Allahs(s) in Begleitung der Gefährten Abdurrahman ibn Auf, Saad ibn Abi Waqqas und Abdullah ibn Mas'ud. Als der Gesandte Allahs(s) sein Zimmer betrat, war er(r) gerade bewusstlos, da fragte Er(s): „Ist er schon gestorben?" Man antwortete: „Nein, o Gesandter Allahs." Daraufhin weinte der Gesandte Allahs(s). Als die Gefährten sein Weinen sahen, weinten sie auch, da sagte Er(s) zu ihnen: „Hört bitte gut zu! Wahrlich, Allah bestraft nicht für das Tränenvergießen oder die Herzenstrauer, aber wegen dieser - und zeigte auf seine Zunge - bestraft Er oder hat Er Erbarmen." (Al-Bukhari und Muslim)  
  1664 Abu Malik Al-Asch'ari(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Diejenige, die lautes Wehklagen erhebt und dies vor ihrem Tod nicht bereut hat, wird am Tage der Auferstehung in einem Gewand aus Teer und einem Unterhemd aus Räude (Krätze) vorgeführt. (Muslim)  
  1665 Usaid ibn Abi Usaid at-Mibily196 -(r) - berichtete: Eine von den Frauen, welchen der Gesandte Allahs(s) den Treueid abnahm, sagte: „Zu jenem Treueid, welchen der Gesandte Allahs(s) uns abnahm, ihm nicht ungehorsam zu werden, in dem, was recht ist, gehörte: Dass wir unsere Gesichter nicht zerkratzen, keine Wehklage erheben, unsere Kleider nicht zerreißen, und unsere Haare nicht offen tragen.-

(Abu Dawud, mit einer guten Überlieferungskette)
 
  1666 Abu Müsa(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Kein Sterblicher stirbt, wobei man Wehklagen erhebt, wie: „0 mein ( Schutz)-Berg! 0 mein Herr (Gebieter)! usw., ohne dass (die) zwei ( bevollmächtigten) Engel ihn vornehmen, und ihn unter Schlagen mit den Fäusten in die Brust fragen: „Warst du etwa so?!"

(At-Tirmidi, mit dem Vermerk: Ein guter Hadith)
 
  1667 Abu Huraira(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Zwei Unsitten in den Menschen zählen zum Unglauben: „Verleugnen der Abstammung und die Totenklage." (Muslim)

(Vgl. Hadith-Nr. 1578)