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Riyad us-Salihin 73
Die Unzulässigkeit, einen Muslim mit „0 Ungläubiger" anzureden
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  1732 Ibn 'Umar(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Wenn ein Mann zu seinem Glaubensbruder sagt: „0 Ungläubiger!", wird diese Bezeichnung auf einen der beiden zutreffen. Ist der Angesprochene tatsächlich so, dann trifft dies zu, andernfalls kehrt dies zu ihm zurück." (Al-Bukhari und Muslim)  
  1733 Abu Darr(r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs(s) sagen hörte: „Wer auch immer einen Menschen als ungläubig bezeichnet, oder zu ihm sagt: „0 Allahs Feind!" und es stimmt nicht, zu dem kehrt die ( Verleumdung) zurück." (Al-Bukhari und Muslim)