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Riyad us-Salihin 53
Die Verwerflichkeit, Hunde zu halten, außer für Jagdzwecke oder für Bewachung von Vieh und Hof
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  1688

Ibn 'Umar(r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs sagen hörte: „Wer einen Hund hält, ausgenommen sind Jagd- oder Viehwachhunde, von dessen Lohn (für gute Taten) werden jeden Tag zwei Qirät abgezogen." (Al-Bukhari und Muslim)

 
  1689 Abu Huraira(r) berichtete: Der Gesandte Allahs(s) hat gesagt: „Wer einen Hund hält, ausgenommen Jagd- oder Viehwachhunde, von dessen Lohn (für gute Taten) wird jeden Tag ein Qirät abgezogen."200 ( Al-Bukhari und Muslim)

Und in einer Version von Muslim steht: "Wer einen Hund hält, der nicht für Jagd oder Bewachung von Vieh oder Boden bestimmt ist, von dessen Lohn (für gute Taten) werden jeden Tag zwei Qirät abgezogen."-In einer anderen Überlieferung: ein Qirät -.