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Riyad us-Salihin 92
Es ist unerwünscht, freiwilliges Fasten auf den Freitag und freiwillige lange Gebete auf die Nacht zum Freitag festzusetzen
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  1760 Abu Huraira(r) berichtete, dass der Prophet(s) gesagt hat: „Bestimmt nicht die Nacht zum Freitag für freiwillige, lange Gebete, und bestimmt nicht den Freitag zum Fasten, außer wenn er inmitten der Fastentage des Fastenden liegt." (Muslim)  
  1761 Abu Huraira(r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs(s) sagen hörte: „Keiner von euch hat den Freitag zu fasten, außer zusammen mit einem Tag davor oder danach !" (Al-Bukhari und Muslim)  
  1762 Muhammad ibn 'Abbäd berichtete: Ich fragte Jubir(r): „Hat der Prophet(s) (wirklich) verboten, dass man den Freitag (allein) fastet?" Er sagte: „Ja!" (Al-Bulchari und Muslim)  
  1763 Die Mutter der Gläubigen, Juairiya(r) berichtete, dass der Prophet(s) sie an einem Freitag besuchte, während sie an jenem Tag fastete, da fragte er: „Hast du gestern gefastet?" Sie sagte: „Nein!" Er(s) erwiderte: „Willst du morgen (auch) fasten?" Sie sagte: „Nein!" Er(s) erwiderte: „Dann brich dein (heutiges) Fasten!" (Al-Bukhari)