| 1649 | Abu Huraira(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat: „Keiner von euch soll laufen, wenn er nur einen Schuh anhat. Entweder zieht er beide Schuhe an, oder er zieht beide Schuhe aus!" ( Al-Bukhari und Muslim) In einer weiteren Überlieferung steht: „oder er soll barfuß laufen!" |
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| 1650 | Abu Huraira(r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs sagen hörte: „Wenn ein Sandalenriemen des einen von euch gerissen ist, soll er nicht mit dem anderen laufen, bis er den gerissenen repariert hat." ( Muslim) | ||
| 1651 | Jäbir(r) berichtete, dass der Gesandte Allahs(s) verboten hat, dass man sich die Schuhe im Stehen anzieht. (Abu Dawud, mit einer guten Überlieferungskette) |