| 1800 | 'Ali(r) berichtete: Ich habe im Gedächtnis festgehalten, dass der Gesandte Allahs(s) gesagt hat(s): „Keiner zählt als Waise nach der Pubertät, und kein Stillschweigen tagsüber ist zu geloben!" (Abu Däwrid, mit einer guten Überlieferungskette) Bei der Erläuterung dieses Hadithes sagte Al-Khattäbi: „Das Schweigen tagsüber gehörte zu den vorislamischen Riten, was der Islam verboten hat, und somit wurden die Muslime aufgefordert, Allahs zu gedenken und nur Gutes zu erzählen." |
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| 1801 | Qais Ibn Abi Häzim berichtete: Abu Bah As-Siddici(r) besuchte eine Frau namens Zainab aus dem (Stamme) Ahmas, da merkte er, dass sie nicht sprach. Er fragte: „Warum spricht sie nicht?" Man sagte: Sie pilgerte und verrichtet das Schweigegelübde!" Daraufhin sagte er zu ihr: „Du sollst reden, denn das Schweigegelübde ist nicht erlaubt, da es zu den Riten der vorislamischen Zeit gehört!" Daraufhin redete sie. (Al-Bukhari) |